osinen sind bekanntlich die leicht klebrigen und getrockneten Früchte, die einem Gebäck den unvergleichlich süssen Geschmack verleihen.

Zweck dieses Webportals ist es, «Rosinen» für den Unterricht bereit zustellen.

Was erwartet Sie auf den folgenden Seiten?

  • Einfach erklärter fachlicher Inhalt
  • Lerninhalte im Film-Format
  • Übungen
  • Am Ende der Seite einen Abschlusstest. Bestehen Sie diesen, erhalten Sie auf Ihre e-mail ein Zertifikat.

Beachten Sie bitte die rechtlichen Schranken

 

 

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Digitaler Unterricht – für Schulen, Lehrpersonen und Lernende

Wer an digitalem Unterricht interessiert jedoch bezüglich dem Vorgehen unsicher ist, darf sich gerne meine Webseite www.digitalnator.org ansehen. Hier erfahren Sie, wie digitaler Unterricht funktionieren könnte.

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Rechtliches

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«Ceteris paribus» ist eine vereinfachte Annahme in wissenschaftlichen Modellen. Dabei werden die Auswirkungen der Veränderung einer Variablen unter Konstanz aller anderen beobachtet und gemessen.

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Eine Konsumsteuer wird vom Anbieter bezahlt. Dieser wird natürlich die Steuer auf den Konsumenten abwälzen. Entsprechend verschiebt sich die Angebotskurve.

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Der Begriff «Kartell» bezeichnet eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Firmen, welche zum Ziel hat, den Wettbewerb abzuschwächen resp. zu verhindern.

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Der französische Chirurg und Ökonom François Quesnay (1694 – 1774) - der Leibarzt von König Ludwig XV. - erkannte als erster, dass der Wohlstand eines Landes auf Erstellung und Konsum von Waren und Dienstleistungen beruht. Nicht der Goldhaufen in der Schatzkammer des Königs, sondern die Waren- und Dienstleistungsströme repräsentieren die Leistung und den Wohlstand einer Volkswirtschaft.

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Manche Branchen bedürfen staatlicher Unterstützung. Das Paradebeispiel in der Schweiz ist die Landwirtschaft. Gemäss Art. 104 und 104a BV (Bundesverfassung) sorgt der Bund dafür, dass die Schweizer Landwirtschaft die Ernährungssicherheit der Bevölkerung im ökologisch verträglichen Rahmen sicherstellt. Dabei unterstützt er die Landwirte mit Geldzahlungen – so genannten Direktzahlungen. Landwirte erhalten nur unter bestimmten Bedingungen (Grösse, ökologischer Anbau usw.) Direktzahlungen vom Staat.

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Die Zivilstandsverordnung (ZstV) Art. 24 definiert den Ledignamen wie folgt: „Als Ledigname einer Person wird der Name erfasst, den sie unmittelbar vor ihrer ersten Eheschliessung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft geführt hat; oder gestützt auf einen Namensänderungsentscheid als neuen Ledignamen erworben hat.

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